Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Barth GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur
anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam,
soweit sie nicht schriftlich von der Firma Barth GmbH & Co. KG bestätigt worden sind.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Barth GmbH & Co. KG eine
Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die
Barth GmbH & Co. KG behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind
unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15 % über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind
zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Barth GmbH & Co. KG zumutbar sind. Bei Dienstleistungsaufträgen
gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da
unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
3. Preise
Alle Preisangaben sind ohne gesetzliche Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten, ab Lager. Für alle Lieferungen bleibt
Versand per Vorauskasse vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Barth GmbH & Co. KG an die in ihren Angeboten
enthaltenen Preise 8 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Barth GmbH & Co. KG genannten
Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Bei Abrufbestellung dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage, Preisveränderungen während der Laufzeit des
Abrufvertrages berechtigen die Barth GmbH & Co. KG zur Preisanpassung.
4. Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch
die Barth GmbH & Co. KG. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende
Dispositionen sind von der Firma Barth GmbH & Co. KG nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als ständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höhere Gewalt,
sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen
Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Barth GmbH & Co. KG
ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die noch der
Barth GmbH & Co. KG zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände
kann sich die Barth GmbH & Co. KG nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug den die
Barth GmbH & Co. KG zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüche nur das Recht zum Rücktritt vom
Vertrag.
5. Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Lager der Barth GmbH & Co. KG verlassen hat. Die Barth GmbH & Co. KG versichert jedoch die Ware auf Kosten des
Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Barth GmbH & Co. KG trägt der Versender jedes
Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma Barth GmbH & Co. KG, sowie die gesamten Transportkosten.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Bestellung per Vorauskasse, per Nachnahme oder bei Selbstabholung Bar zahlbar, soweit nicht
anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden
Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt,
wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in
Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Barth GmbH & Co. KG
gutgeschrieben worden ist. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank
einen Scheck nicht einlöst, ist die Barth GmbH & Co. KG zu sofortigem Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung
berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtlichen Forderungen der Barth GmbH & Co. KG gegenüber dem Käufer
sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Barth GmbH & Co. KG andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage stellen. Hält die Barth GmbH & Co. KG weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Barauszahlung, Bankbürgschaft oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Barth GmbH & Co. KG steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren
Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma
Barth GmbH & Co. KG berechtigt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu
berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Der Barth GmbH & Co. KG ist
berechtigte Forderungen abzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Barth GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung
aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstanden oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen
Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der
von der Barth GmbH & Co. KG gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Barth GmbH & Co. KG ohne,
dass daraus Verbindlichkeiten für die Barth GmbH & Co. KG erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma
Barth GmbH & Co. KG Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den
mit verwendeten fremden Waren. Wird die von der Firma Barth GmbH & Co. KG gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder
verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen
Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Barth GmbH & Co. KG. Der Käufer ist berechtigt die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Barth GmbH & Co. KG ab. Die Barth GmbH & Co. KG ermächtigt den Käufer widerruflich die,
an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird
der Käufer auf das Eigentum der Barth GmbH & Co. KG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter
abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die Barth GmbH & Co. KG berechtigt, ohne Vorliegen
entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten
der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes
trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der
Barth GmbH & Co. KG die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Barth GmbH & Co. KG zurück zu senden.
In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Barth GmbH & Co. KG liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheit 25 % so wird die Barth GmbH & Co. KG
auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die
einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.
8. Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkten zwei Jahre. Die Frist beginnt mit dem
Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Barth GmbH & Co. KG nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung. Vor Wandlung des Vertrages muss der Barth GmbH & Co. KG eine Frist von 4 Wochen zur Nachbesserung gewährt werden.
Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sie stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Der Käufer muss der Barth GmbH & Co. KG
etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach
Ablauf der Frist ist die Firma Barth GmbH & Co. KG frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge
verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung mit Angabe der
Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt der Barth GmbH & Co. KG
zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Verschleißteile, sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten
hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur
oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Absätze
enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
9. Software
Soweit Programme/Software zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes
Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf
einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den darauf
entstehenden Schaden.
10. Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden
bei Vertragsabschluß haftet die Barth GmbH & Co. KG nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Barth GmbH & Co. KG und dem Käufer
gelten das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Detmold als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
mittel und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
12. Datenschutz
Die Firma Barth GmbH & Co. KG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser
erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer Selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV
gespeichert und weiterverarbeitet werden.
|